Erwerb & Steuerbefreiungen

Die Grunderwerbsteuer fällt regelmäßig beim Erwerb von inländischen Grundstücken an. Dabei macht es keinen Unterschied, ob der Erwerb durch einen Kaufvertrag, das Meistgebot in einem Zwangsversteigerungsverfahren oder auf andere Weise erfolgt. Bestimmte Vorgänge sind jedoch steuerbefreit, z.B. Grundstückserwerbe von Verwandten in gerader Linie. In jedem Fall ist es gut zu wissen, wie das mit der Grunderwerbsteuer abläuft und welche Fälle steuerbefreit sind, was in diesem Artikel und den verlinkten Beiträgen im Detail erläutert wird.

Erwerbsvorgang & Ablauf Grundstückskauf

Häufigster Fall der Grunderwerbsteuer auslöst ist der Abschluss eines Grundstückskaufvertrages, soweit er sich auf ein inländisches Grundstück bezieht. Daneben gibt es allerdings viele weitere Erwerbsvorgänge, die ebenfalls steuerbar sind (§ 1 GrEStG). Dazu gehören u.a. Auseinandersetzungsverträge, Vergleiche, Vermögensübertragungen bzw. Erbschaftskäufe, die Auflassung, der Eigentumsübergang oder das Meistgebot im Zwangsversteigerungsverfahren. Beim Immobilienkauf ohne familiären Bezug fällt fast immer Grunderwerbsteuer an. Wie der Grundstückskauf abläuft, von der Vorbereitung des notariellen Grundstückskaufvertrages bis zur Grundbucheintragung nach Erteilung der Unbedenklichkeitsbescheinigung, ist im Detail in dem Artikel zum Ablauf des Grundstückskaufs aus Sicht der Grunderwerbsteuer erläutert. Welche Regelungen empfehlenswert sind, um beispielsweise die Grunderwerbsteuer soweit wie möglich zu reduzieren, ist in dem Beitrag zum Grundstückskaufvertrag zusammengefasst.

Steuerbefreiungen

Beim Immobilienkauf oder anderweitigen Grundstücksübertragungen mit familiärem Bezug, greift regelmäßig eine Steuerbefreiung, wonach der Erwerb ganz oder teilweise von der Grunderwerbsteuer befreit ist. Die häufigsten Konstellationen betreffen Erbschaften oder Schenkungen, Erwerbe zwischen Ehegatten, Eltern und Kindern sowie im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung nach der Scheidung. Eine schlagwortartige Übersicht bietet der Artikel zu den Steuerbefreiungen bei der Grunderwerbsteuer.

Praxistipp:

Damit die Freude über die Befreiung von der Grunderwerbsteuer nicht nur von kurzer Dauer ist, sollten in diesen Fällen insbesondere die Auswirkungen bei der Einkommensteuer (Spekulationssteuer) bzw. der Erbschaft- und Schenkungsteuer von vornherein mitbedacht werden. Denn allzu häufig werden in familiären Konstellationen die steuerlichen Auswirkungen bei anderen Steuerarten übersehen, was die Freude trüben kann. Bei rechtzeitiger Hinzuziehung eines steuerlichen Beraters, können steuerlich nachteilige Auswirkungen häufig abgemildert werden

Berechnung & Verfahren

Löst der Erwerb Grunderwerbsteuer aus, ist es hilfreich vorab zu wissen, in welcher Höhe Grunderwerbsteuer anfällt und wie das weitere Verfahren abläuft. In dem Bereich zur Berechnung der Grunderwerbsteuer ist genau erläutert, welcher Steuersatz gilt und wie sich die Bemessungsgrundlage ermittelt. Was nach Vertragsschluss passiert, welche Anzeigepflichten bestehen, auf was bei der Unbedenklichkeitsbescheinigung zu achten ist und wann die Grunderwerbsteuer fällig ist, wird im Bereich zu den Verfahrensfragen erläutert.

Weitere Themen