Abwehr & Fallstricke

Stellt sich bei der Prüfung des Grunderwerbsteuerbescheids heraus, dass dem Finanzamt Fehler bei der Festsetzung unterlaufen sind oder weicht der Bescheid von der erwarteten Höhe der Grunderwerbsteuer ab, stellt sich die Frage wie man am besten reagiert. Dieser Artikel gibt einen kurzen Überblick, welche Handlungs- bzw. Rechtsschutzmöglichkeiten u.a. bestehen und welche Vorgehensweise sich empfiehlt um fehlerhafte Grunderwerbsteuerbescheide korrigieren.

Handlungsmöglichkeiten

Um eine Korrektur des Grunderwerbsteuerbescheids zu erreichen, empfiehlt es sich so gut wie immer Einspruch einzulegen. Dies ist auch Voraussetzung, um später nötigenfalls ein Klageverfahren vor den Finanzgerichten führen zu können. Schlichte Änderungsanträge sind fast immer ungeeignet, da der Rechtsschutz beim Einspruch deutlich weitergehend ist. Beispielsweise kann nur beim Einspruch gleichzeitig Aussetzung der Vollziehung beantragt werden, wodurch die Zahlungspflicht ausgesetzt wird. Auf was beim Einspruch zu achten ist, wie man am besten vorgeht und wie ein Mustereinspruch aussieht, ist in dem Ratgeber „Einspruch gegen den Grunderwerbsteuerbescheid“ zusammengefasst. Eine weitere Korrekturmöglichkeit besteht darin, den Erwerb innerhalb bestimmter Fristen rückgängig zu machen, was sich insbesondere bei missglückten Gestaltungen anbieten kann.

Wichtig:

Um Erwerbsvorgänge rückgängig zu machen, ist u.a. erforderlich, dass der Erwerb vollständig und fristgerecht gegenüber dem Finanzamt angezeigt wurde. Andernfalls besteht das Risiko, durch die Rückabwicklung zweifach Grunderwerbsteuer auszulösen. In diesen Fällen ist es unbedingt empfehlenswert einen versierten Berater rechtzeitig hinzuzuziehen.

Vorgehensweise

Bevor man übereilt einen Einspruch gegen den Grunderwerbsteuerbescheid formuliert, sollte zunächst der Bescheid genau geprüft werden. Da für den Grunderwerbsteuerbescheid keine Steuererklärung abgegeben wird, scheidet ein Abgleich der Erklärung mit dem Bescheid aus. Allerdings ist es hilfreich, wenn vorher bereits die Grunderwerbsteuer berechnet wurde, sodass Fehler einfach durch einen Abgleich der Berechnung bzw. der steuerlichen Beurteilung mit dem Bescheid gefunden werden können.

Gut zu wissen:

Teilweise enthält der Grunderwerbsteuerbescheid auch Erläuterungen, in denen das Finanzamt seine Rechtsauffassung darlegt. Beispielsweise können sich dort Hinweise finden, wenn das Finanzamt z.B. bestimmten Wertangaben im Grundstückskaufvertrag für mitverkaufte Gegenstände nicht folgt. In manchen Fällen schreibt das Finanzamt den Steuerpflichtigen auch vorher an.

Ist der Grund für die Abweichung gefunden, empfiehlt es sich, die von der Finanzverwaltung vertretene Rechtsauffassung anhand der Rechtsprechung kritisch zu überprüfen. Denn nur weil die Finanzverwaltung eine bestimmte Rechtsauffassung vertritt, bedeutet dies nicht automatisch, dass die Rechtsauffassung mit dem Gesetz und der Rechtsprechung vereinbar ist.

Praxistipp:

Unterschiedliche Rechtsauffassungen ergeben sich häufig bei der Bemessungsgrundlage oder zur Reichweite von Steuerbefreiungen. Das Grunderwerbsteuerrecht ist eine gerade für Laien schwer zu durchdringendes Rechtsgebiet, weshalb es gerade bei komplizierteren Fällen sinnvoll ist, einen steuerlichen Berater im Vorfeld bzw. spätestens für die Bescheidprüfung zu beauftragen. So lassen sich außerdem die Erfolgsaussichten im Einspruchs-/Klageverfahren erhöhen.

Während für ein verlorenes Einspruchsverfahren abgesehen von Beraterkosten keine zusätzlichen Kosten erhoben werden, fallen für ein Klageverfahren Gerichtskosten an, die von der unterlegenen Seite zu tragen sind. Danach sollte mindestens das Klageverfahren wohlüberlegt sein und hinreichende Erfolgsaussichten bestehen.

Fazit

Mit dem Einspruchsverfahren hat der Steuerpflichtige eine einfache Möglichkeit fehlerhafte Grunderwerbsteuerbescheide korrigieren zu lassen. Das darf allerdings nicht darüber hinwegtäuschen, dass Einsprüche fundiert begründet sein müssen, sonst sind die Erfolgsaussichten niedrig einzuschätzen. Bei abweichender Rechtsauffassung führt oft kein Weg an einem Klageverfahren vorbei, bei dem die Unterstützung durch einen Rechtsanwalt bzw. Steuerberater quasi unerlässlich ist.

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